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Jugendschutz

Zum Schutz von Jugendlichen und Kinder sind gesetzliche Regelungen geschaffen worden. Sie haben zum Ziel Jugendliche vor gesundheitlichen, sittlichen und sonstigen Gefahren zu schützen. Da Heranwachsende ihre Grenzen austesten, können starke Schutzbestimmungen sie vor gesundheitlichen Risiken bewahren. So ist im Gesetz verankert, dass an Jugendliche unter 16 Jahren kein Alkohol verkauft und abgegeben werden darf. Zudem dürfen diese nach 21 Uhr auch nicht mehr bewirtet werden. Der Verkauf von Tabak an unter 16-jährige ist ebenfalls verboten. Die Abgabe von Videos, DVD und Computerspiele ist im Jugendschutzgesetz geregelt. Die Umsetzung im Alltag ist jedoch sehr schwierig. So wird heute die Prävention im Umgang mit Alkohol und Drogen durch die Schule und das Elternhaus gefördert. Verschiedene Projekte sollen die Jugendliche auf die Gefahren hinweisen und sensibilisieren. Auch sind überall Anlaufstellen speziell für Jugendliche und Eltern geschaffen worden, welche Hilfe bei Suchtverhalten anbieten.